Gesellschaftsvertrag für Gesellschaftsgründung im Notariat von Dr. Isabella Eberl in Taxenbach / Salzburg-Land
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten. Denn sobald Sie Ihr Vorhaben mit einer weiteren Person oder mehreren Partnern umsetzen möchten, können Sie aus verschiedenen Gesellschaftsformen die individuell passende Organisationsform wählen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich gut beraten lassen, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren und vertraglich festzuhalten.
Notarielle Beratung bei der Unternehmensgründung
Sie können sich bei der Gesellschaftsgründung für eine Personengesellschaft – Kommanditgesellschaft, Offene Gesellschaft etc. – oder eine Kapitalgesellschaft – Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft – entscheiden. Dabei bestimmen Organisation und Ziele des Unternehmens die Form der Gesellschaft.
Nach eingehender Beratung wird der Gesellschaftsvertrag aufgesetzt, der für Kapitalgesellschaften als Gründungsdokument erforderlich ist und der Form des Notariatsakts bedarf. Gerne beraten wir Sie zu Personengesellschaften, auch wenn deren Errichtung keiner bestimmten Form bedarf.
Eine Checkliste zur Vorbereitung der Besprechung für die GmbH-Gründung finden Sie HIER.
Inhalte eines Gesellschaftsvertrages:
Der Gesellschaftsvertrag regelt das Verhältnis der Gesellschafter untereinander und enthält Informationen über
- Geschäftsführung und Geschäftsvertretung
- Gewinn- und Verlustbeteiligung
- Abstimmungsverhältnis für Entscheidungen
- Regelungen für Tod, Ausscheiden und Liquidation der Gesellschaft
Ihre Notarin in Taxenbach / Salzburg-Land
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gerne zum Thema Unternehmensgründung und erstellen alle notwendigen Dokumente.